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Bedingungen Leihstellung Leica BLK3D

 § 1

Gegenstand des Mietvertrages

 

1. Der Kunde übernimmt von Leica Geosystems mietweise die Stereometrie-Kamera BLK3D. Sie ist in einwandfreiem Zustand und voll funktionsfähig.

 

2. Die Mietlaufzeit beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Kunden und endet mit dem Rückgabetag an Leica Geosystems.

 

3. Die Mietlaufzeit beträgt 14 Tage.

 

 

§ 2

Mietpreis

 

1. Der Mietpreis beträgt 200,-€ zzgl. MwSt und Versand.

 

2. Der Mietpreis erhöht sich bei einer verspäteten Rückgabe je Verspätungstag um 20,- € zzgl. MwSt und wird für die Anzahl der Verspätungstage nachberechnet

 

 

§ 3

Leistungen durch den Kunden

 

1. Die Verantwortung für die Mietgegenstände geht mit der Übergabe an den Kunden oder einen vom Kunden vorgegebenen Ort auf den Kunden über.

 

2. Die Mietgegenstände dürfen nur vom Kunden genutzt und nicht an Dritte weitergegeben oder vermietet werden.

 

3. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände entsprechend dem vom Hersteller vorgegebenen Zweck zu verwenden sowie gemäß der Gebrauchsanweisung sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Aufwendungen, die aus zusätzlichen Pflege- und Instandsetzungsleistungen (z.B. Grundüberholungen) aufgrund starker Verschmutzung oder nicht sachgemäßem Einsatz resultieren, sind kostenpflichtig und vom Kunden zu tragen.

 

4. Der Kunde haftet vollumfänglich bei sämtlichen, ab der Übergabe an den Kunden bis zum Zeitpunkt der Rücknahme durch Leica Geosystems, - gleich aus welchem Grund -, entstandenen Schäden an den Mietgegenständen. Der Abschluss einer Versicherung für die Mietgegenstände durch den Kunden wird empfohlen.

 

5. Der Kunde verpflichtet sich, alle Mietgegenstände unverzüglich nach dem in diesem Mietvertrag genannten Ende der Mietlaufzeit an Leica Geosystems zurückzusenden oder deren Abholung Leica Geosystems mitzuteilen. Die Dauer der Überschreitung dieser Fristen gilt als kostenpflichtige Miete. Hierfür gilt der Mietpreis gemäß § 2 Abs. 2.

 

6. Der Kunde hat insbesondere Sorge dafür zu tragen, dass auch das mitgemietete Zubehör sowie Dokumentationen (u.a. DVDs, Handbücher) vollständig zurückgesandt werden. Fehlende Teile sind kostenpflichtig und deren Wiederbeschaffungskosten vom Kunden zu tragen.

 

7. Der Kunde trägt die Rücksendungskosten der Mietgegenstände an Leica Geosystems. Übernimmt Leica Geosystems die Rückholung, wird die in den Zusatzkosten separat ausgewiesene Transferpauschale erhoben.

 

8. Jeder Schadensfall ist Leica Geosystems sofort anzuzeigen. Leica Geosystems ermittelt die Schadenshöhe und führt die Reparatur aus. Reparaturen von Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Reparaturzeiten zählen in den Fällen, in denen der Kunde die Schäden zu vertreten hat, als Mietlaufzeit. Der Kunde kann Leica Geosystems nicht auf seine Ansprüche gegenüber seiner Versicherung verweisen.

 

 

§ 4

Kauf des Mietgegenstandes

 

1. Unter der Voraussetzung einer durch Leica Geosystems schriftlich erteilten Freigabe zum Verkauf hat der Kunde die Option, die Mietgegenstände käuflich zu erwerben.

 

2. Die bereits getätigte Zahlung für die Leihstellung in Höhe von 200,- wird beim Kauf angerechnet

 

 

§ 5

Allgemeine Bestimmungen

 

1. Der Lieferschein sowie eine ggfs. erteilte Auftragsbestätigung sind Bestandteile dieses Vertrages. Anstelle der Artikel- und Stückliste dieses Mietvertrages sind gleiche Positionen in der Auftragsbestätigung verbindlich.

 

2. Eine vorübergehende Ausfuhr und Nutzung der Mietgegenstände ist ausschließlich in EU-Mitgliedsstaaten erlaubt. Alle hieraus sich ergebenden zusätzlichen Kosten und Aufwendungen sind in der Verantwortung und gehen zu Lasten des Kunden.

 

3. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

 

4. Sollten einzelne, in diesem Vertrag enthaltene Bestimmungen aus Rechtsgründen nicht wirksam oder nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen durch eine Teilunwirksamkeit oder Teilnichtigkeit nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

5. Soweit in diesem Mietvertrag (1) nichts anderes bestimmt ist, finden die unter www.leica-geosystems.com/de- de/agb bereitgestellten „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Leica Geosystems“ (2) in der jeweils gültigen Fassung ausschließlich Anwendung. 

 

6. Schließen die Mietgegenstände ein HxGN SmartNet Abonnement ein, informiert Leica Geosystems den Kunden mittels der HxGN SmartNet App sobald wie möglich bei Ausfall oder erheblichen Qualitätsmängeln der HxGN SmartNet Dienstleistungen, für die Leica Geosystems ausschließlich verantwortlich ist. Die Einrichtung und Nutzung der HxGN SmartNet App liegt in der Verantwortlichkeit des Kunden.

 

 

§ 6

Haftung

 

1. Leica-Geosystems schließt ausdrücklich jede Haftung für direkten und/oder indirekten Schaden (insbesondere entgangener Gewinn, ausgebliebene Ersparnisse oder Ansprüche Dritter) sowie für Folgeschäden und/oder den Verlust von Daten aus.

 

 

§ 7

Anwendbares Recht

 

1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

§ 8

Gerichtsstand

 

1. Der Gerichtsstand ist der Sitz von Leica Geosystems.

 

Zusatzkosten

Transferpauschale bei Rückholung (30,- € je Packstück)

 

Bearbeitungsgebühr bei Stornierung einer Miete gemäß § 2 Abs. 7

(100,- € pauschal)